AGB

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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Bedingungen. Fremden Bedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich, auch soweit sie uns erst später mitgeteilt werden. Die nachstehenden Bedingungen und der Inhalt des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung gelten spätestens durch die Annahme der Lieferung als anerkannt. Schriftliche, telefonische oder mündliche Erklärungen, die nicht schriftlich von uns bestätigt sind, sind rechtsunwirksam. Bei allen Angeboten ist der Zwischenverkauf vorbehalten.

2. Preise

Unsere Angaben sind freibleibend. Die Preise gelten ab Erlenbach ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage, der am Tage der Lieferung gültigen Preise. Falls der Käufer einer Preiserhöhung nach Angebotsabgabe widerspricht, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Anspruch auf Ersatz eines Schadens steht dem Käufer nicht zu.

3. Lieferung

Die Lieferfristen beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung. Wir sind bemüht, Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten, jedoch sind diese unverbindlich und nur annähernd umsetzbar. Bei Nichteinhaltung der Liefertermine hat der Besteller keinen Anspruch auf Schadenersatz, auf Vornahme eines Deckungskaufes oder auf Rücktritt vom Vertrag. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und um eine weitere angemessene Zeit aufzuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik und Verzug oder Lieferunfähigkeit unserer Lieferanten, ihnen stehen solche Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Soweit gesetzliche Bestimmungen hiermit nicht abgedungen sein sollten, stehen diese dem Käufer erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zu Gebote. Die Lieferung erfolgt stets ab Lager oder Werk, Teillieferungen sind allen in Teilen zulässig. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft und bleibt ohne Einfluss auf den unerfüllten Teil des Auftrages.

4. Versand und Gefahrübergang

Mit dem Versandbeginn bei uns, geht alle Gefahr in jedem Falle auf den Besteller über. Versand geschieht stets für Rechnung des Empfängers, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Wir sorgen für Verpackung, Schutz- und Transportmittel und den Transportweg auf Kosten des Bestellers nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung. Wird der Versand oder die Zustellung durch den Besteller verzögert, so gilt als Versandbeginn schon der Zeitpunkt der Versandbereitschaft mit der Maßgabe, dass die Gefahr zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Besteller übergeht.

5. Annahmeverzug

Nimmt der Käufer die Lieferung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Bereitstellung ab, gerät er in Annahmeverzug. Wir sind berechtigt, unter Fristsetzung von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des Kaufpreises zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

6. Zahlungsweise

Wir behalten uns vor, gegen Nachnahme oder gegen Rechnung mit Zahlungsziel von 30 Tagen rein netto zu liefern. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt zahlungshalber und bedeutet keine Stundung; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller. Zahlungen gelten als an dem Tage geleistet, an welchem wir über den Betrag verfügen können. Die Zurückhaltung der Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen. Bei gestundeter oder verspäteter Zahlung sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Zinsen von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu entrichten, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Mit verspätet eingehenden Zahlungen werden zunächst etwaige Kosten und die aufgelaufenen Zinsen verrechnet. Der verbleibende Überschuss dient zur Tilgung der Hauptschuld. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich des Verzugsschadens sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Befindet sich der Besteller im Annahme- oder Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die sofortige volle Bezahlung sämtlicher Verbindlichkeiten oder hinreichende Sicherheit zu verlangen oder, falls diesem Verlangen nicht nachgekommen wird, unter Aufrechterhaltung unseres Anspruches auf Ersatz von Aufwendungen vom Vertrag zurückzutreten. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn uns vor oder nach Abgang der Lieferung eine ungünstige Finanzlage des Bestellers bekannt wird.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen bleiben alle dem Besteller gelieferten Waren unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Lieferungen etwa bezahlt sein sollte. Zur Verfügung über die Vorbehaltsware (z.B. Verpfändung, Sicherungsübereignung, u.ä.) ist der Besteller nicht berechtigt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Bei einer Pfändung oder Beeinträchtigung durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten. Der Besteller räumt uns für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes das Recht zum mittelbaren Besitz der Waren ein. Übersteigt der Wert, der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die entsprechenden Kaufpreisforderungen aus dem Weiterverkauf auf uns übergehen; diese Forderungen werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware in verändertem oder in unverändertem Zustand an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Käufer ist verpflichtet, die von seinen Abnehmer erhaltenen Zahlungen sofort an uns abzuführen bis in Höhe des fälligen Rechnungsbetrages. Die Ermächtigung zur Veräußerung und zur Verarbeitung kann von uns bei nicht rechtzeitiger Zahlung oder aus sonst wichtigem Grunde widerrufen werden. Der Käufer ist zum Einzug der entstandenen Forderungen aus dem Weiterverkauf bis auf Widerruf berechtigt. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, über alle gemäß dieser Ziffer abgetretenen Forderungen, Auskunft zu geben, insbesondere eine Liste der Schuldner mit Namen und Anschrift, der Höhe der Forderung und Datum der Rechnungserteilung vorzulegen. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Bestellers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit auf Kosten des Bestellers auch ohne Gerichtsurteil zu entfernen. In diesem Falle hat der Besteller kein Recht auf Besitz. Der Besteller gestattet uns oder unseren Beauftragten zwecks Sicherstellung unwiderruflich das Betreten der Räume, in denen sich unsere Ware befindet.

8. Ausführung

Mehr-oder Minderlieferungen bis zu 10% sowohl auf die gesamte Abschlussmenge wie der einzelnen Teilmengen bleiben vorbehalten. Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20% zulässig und müssen zu den gleichen Preisen anerkannt werden. Maß,- Gewichts- und Leistungsangaben sind nur annähernd und unverbindlich.

9. Gewährleistung

Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen, auch wenn Muster übersandt waren, und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine schriftliche Mängelrüge nicht binnen 8 Tagen nach Eintreffen am Bestimmungsort bei uns eingegangen ist. Verborgene Mängel können nur außerhalb einer Frist von 3 Monaten schriftlich bei uns gerügt werden. Alle Ansprüche verjähren längstens 3 Monate nach Zurückweisung durch uns. Wandelung des Vertrages, Minderung des Preises oder Lieferung mangelfreier Ware bei Rückgabe der gelieferten Ware erfolgen nach unserer Wahl und nur dann, wenn unsere Zulieferanten ihrerseits die geltend gemachten Mängel und Beanstandungen auch anerkannt haben. Mängelrügen entbinden den Abnehmer nicht von seiner Zahlungsplicht. Durch Mängel etwa mittelbar oder unmittelbar entstandener Schaden wird nicht ersetzt.

10. Urheberrecht und Muster

Unsere Entwürfe, Muster und Modelle bleiben unser Eigentum und dürfen weder nachgeahmt noch vervielfältigt noch dritten Personen oder Konkurrenzfirmen zugängig gemacht werden. Auch bei Bezahlung von anteiligen Kosten bleiben Werkzeuge und Vorrichtungen unser Eigentum.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile Erlenbach. Der Gerichtsstand ist für beide Teile Heilbronn. Dies gilt für alle Rechte und Pflichten aus Wechsel und Scheck und auch für diejenigen, die für Verpflichtungen des Bestellers haften. Soweit die Gerichsstandvereinbarung unwirksam sein sollte, gilt sie jedoch ausdrücklich für das gerichtliche Mahnverfahren. Es gilt deutsches Recht, ausländisches Recht ist ausgeschlossen.

12. Teilunwirksamkeit

Die etwaige Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen. Für die Auslegung des Vertrages und dieser Bedingungen ist ausschließlich deutsches Recht maßgeblich.

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